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   OLG Naumburg, 22.04.2010 - 1 Verg 11/09   

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OLG Naumburg, 22.04.2010 - 1 Verg 11/09 (https://dejure.org/2010,3587)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.04.2010 - 1 Verg 11/09 (https://dejure.org/2010,3587)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. April 2010 - 1 Verg 11/09 (https://dejure.org/2010,3587)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1620 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2009 - L 6 B 186/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vergabenachprüfungsverfahren - keine

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.04.2010 - 1 Verg 11/09
    Darin liegt kein Widerspruch zur Entscheidung des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 24. August 2009, L 6 B 186/09, welches seine Anwendung für den Fall der Insolvenz eines Bieters abgelehnt hat.

    Die Frage der Schließung solcher Lücken muss allerdings für jede einzelne Verfahrensfrage gesondert geprüft werden (Senatsbeschluss vom 17.08.2007, a.a.O.; insoweit zustimmend auch LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24.08.2009, Aktenzeichen L 6 B 186/09, zitiert nach juris; Jaeger in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl. 2005, § 120 Rdn. 1207; für eine "problembezogene" Analogie: Stockmann a.a.O.).

    aa) Das Beschleunigungsgebot kann möglicherweise von Bedeutung sein, wenn in einem Nachprüfungsverfahren einer von zahlreichen Bietern insolvent wird, wie das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern in seiner Entscheidung vom 24.08.2009 (a.a.O.) ausgeführt hat:.

    Insbesondere hat das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern in seiner Entscheidung vom 24.08.2009 (a.a.O.) ausdrücklich nur die Frage geprüft und entschieden, ob im Fall der Insolvenz eines Bieters ein Vergabenachprüfungsverfahren unterbrochen ist.

  • OLG Naumburg, 17.08.2007 - 1 Verg 5/07

    Rücknahme des Nachprüfungsantrages im Beschwerdeverfahren ohne Einwilligung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.04.2010 - 1 Verg 11/09
    Nach Ansicht des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 17.08.2007, 1 Verg 5/07, VergabeR 2008, 291 ff.) ist das Beschwerdeverfahren vor den Vergabesenaten trotz der unmittelbaren und mittelbaren Verweisungen in § 120 Abs. 2 GWB nicht vollständig geregelt.

    Die Frage der Schließung solcher Lücken muss allerdings für jede einzelne Verfahrensfrage gesondert geprüft werden (Senatsbeschluss vom 17.08.2007, a.a.O.; insoweit zustimmend auch LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24.08.2009, Aktenzeichen L 6 B 186/09, zitiert nach juris; Jaeger in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl. 2005, § 120 Rdn. 1207; für eine "problembezogene" Analogie: Stockmann a.a.O.).

  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 70/98

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.04.2010 - 1 Verg 11/09
    Die Anordnung anderer Sicherungsmaßnahmen, wie hier nach §§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 und 22 Abs. 2 InsO rechtfertigen die Anwendung des § 240 S. 2 ZPO nicht (vgl. BGH, NJW 1999, 2822; OLG Celle, OLGR 2000, 107; Kammergericht, KGR 2001, 38).
  • BGH, 11.12.2003 - VII ZB 14/03

    Unterbrechung des selbständigen Beweisverfahrens durch die Insolvenz einer Partei

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.04.2010 - 1 Verg 11/09
    § 240 ZPO gilt auch in besonders eiligen Verfahren wie Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren (vgl. BGH, NJW 1962, 591) sowie selbständigen Beweisverfahren (BGH, NJW 2004, 1388).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.04.2010 - 1 Verg 11/09
    Um Rechtslücken zu schließen, ist wegen der Nähe zum Kartellverfahrensrecht zunächst auf diese Bestimmungen zurückzugreifen (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 45, 48 und 2001, 164 f.).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 Verg 8/04

    Vergabenachprüfungsverfahren für ein Verhandlungsverfahren über die

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.04.2010 - 1 Verg 11/09
    Jedenfalls darf aus dem fehlenden Verweis in § 120 GWB auf andere Normen des kartellrechtlichen Beschwerdeverfahrens nicht auf die Nichtanwendbarkeit dieser Normen geschlossen werden (vgl. OLG Frankfurt, NZBau 2004, 567, 568).
  • BGH, 13.05.1997 - IX ZR 309/96

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Auslandskonkurs

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.04.2010 - 1 Verg 11/09
    Denn die Regelung beruht auf verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit nach Art. 20 Abs. 3 GG mit dem Gebot eines fairen Verfahrens und des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG (Baumbach/Lauterbach/ Albers/ Hartmann, 68. Aufl. 2010, § 240 Rdn. 1 i.V.m. Übers vor § 239, Rdn. 2 m.N.; so wohl auch BGH, NJW 1997, 2525 ff.), deren Einhaltung auch in anderen gerichtlichen Verfahrensarten zu gewährleisten ist.
  • OLG Bamberg, 16.02.2006 - 3 W 121/05

    Unterbrechung eines Anerkennungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahrens durch

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.04.2010 - 1 Verg 11/09
    Dieser Zweck ist tangiert, wenn der Gemeinschuldner Partei des Verfahrens mit eigenen Rechten ist (vgl. OLG Bamberg, ZIP 2006, 1066 f.).
  • BGH, 15.01.1962 - VIII ZR 189/60
    Auszug aus OLG Naumburg, 22.04.2010 - 1 Verg 11/09
    § 240 ZPO gilt auch in besonders eiligen Verfahren wie Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren (vgl. BGH, NJW 1962, 591) sowie selbständigen Beweisverfahren (BGH, NJW 2004, 1388).
  • BGH, 29.04.1953 - II ZR 132/52

    Wiedereinsetzung für Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.04.2010 - 1 Verg 11/09
    Dieser soll ausreichend Bedenkzeit haben, über die Fortsetzung des Prozesses zu entscheiden (BGHZ 9, 308 ff.; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 240 Rdn. 1; Musielak/Stadler, ZPO, 4. Aufl., § 240 Rdn. 1).
  • OLG Naumburg, 29.04.2010 - 1 Verg 3/10

    Anteilsveräußerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht zur Ausschreibung bei

    Der Senat hat das Gesuch der Antragstellerin, die sofortige Beschwerde mit dem unter dem Geschäftszeichen 1 Verg 11/09 geführten Beschwerdeverfahren zu verbinden, mit Beschluss vom 23. Februar 2010 abgelehnt.
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2020 - Verg 17/16

    Bieter insolvent: Insolvenzverwalter muss Erfüllungsbereitschaft anzeigen!

    Antragsteller des Nachprüfungsverfahrens ist, nachdem über das Vermögen der ursprünglichen Antragstellerin durch Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 1. April 2020 (70k IN 23/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, der zum Insolvenzverwalter bestimmte Rechtsanwalt N. L. 2. Er ist seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Rechtsnachfolger der Schuldnerin Verfahrensbeteiligter kraft Amtes (OLG Celle, Beschluss vom 18. Februar 2013, 13 Verg 1/13; OLG Naumburg, Beschluss vom 22. April 2010, 1 Verg 11/09; Graf-Schlicker, InsO, 5. Auflage 2020, § 80 Rn. 9).
  • BGH, 14.07.2020 - XIII ZB 135/19

    Fahrscheindrucker

    Ob § 240 ZPO nach Sinn und Zweck des Vergabenachprüfungsverfahrens, das auf die rasche Klärung von Fragen des Vergabeverfahrens angelegt ist, Anwendung findet (ablehnend LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24. August 2009 - L 6 B 186/09, juris Rn. 21; für den Fall einer insolventen Vergabestelle die Anwendbarkeit des § 240 ZPO im Vergabenachprüfungsverfahren bejahend: OLG Naumburg, Beschluss vom 22. April 2010 - 1 Verg 11/09, juris Rn. 30), kann offenbleiben.
  • OLG Naumburg, 29.04.2010 - 1 Verg 2/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht zur Neuausschreibung von

    Mit Beschluss vom 5.3.2010 hat der Senat den Antrag der Antragstellerin auf Verbindung der Verfahren 1 Verg 11/09, 1 Verg 2/10 und 1 Verg 3/10 zurückgewiesen.

    Die Insolvenz der E. und damit die Frage, ob ein sie betreffendes Vergabeverfahren in analoger Anwendung des § 240 ZPO unterbrochen ist (Beschluss des Senats vom 22.4.2010 - 1 Verg. 11/09 -), ist für das vorliegende Verfahren irrelevant, da sie an diesem Verfahren nicht beteiligt ist.

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2011 - Verg 37/11

    Zulässigkeit einer Beschlagnahmeanordnung im Vergabenachprüfungsverfahren

    Die von der Antragstellerin als Beleg für eine Anwendung des § 58 GWB im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren genannten Entscheidungen des Senats vom 10.6.2009 (VII-Verg 17/09) und des OLG Naumburg vom 22.4.2010 (1 Verg 11/09) sind dafür unergiebig.
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